Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV
Wenn Sie den Verein Hilfe für Familien in Deutschland e.V. mit bis zu 200 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie dieses Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Für darüber hinausgehende Zuwendungen ist als Nachweis eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen.
Der Verein Hilfe für Familien in Deutschland e.V. ist durch die vorläufige Bescheinigung vom 8. April 2010 durch das Finanzamt Papenburg unter der Steuernummer 53/270/06618 ab den 14. 04. 2010 als steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.
Der Verein ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Vielen Dank für Ihre Spende
Im Namen der gesamten Mitglieder des Vereins möchten wir Ihnen ganz herzlich für Ihre Spende danken. Sie haben damit einen wichtigen Beitrag zur Hilfr für Familien geleistet. Wenn Sie sich dafür interessieren,
wie wir die uns anvertrauten Spendengelder einsetzen, können Sie sich jederzeit auf unserer Website über die
Aktivitäten von Hilfe für Familien in Deutschland informieren:
http://hff-deutschland.jimdo.com
Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne Informationen per E-Mail oder per Post. Nochmals ganz herzlichen
Dank für Ihre Unterstützung. Es würde uns sehr freuen, wenn Sie den Verein auch künftig unterstützen könnten
in ideeller oder finanzieller Form oder durch Ihre aktive Mitarbeit im Verein .
Ihr
Thorsten Tornau
Hilfe für Familien in Deutschland e.V.
Stand: Dezember 2012
Das Dokument für sie zum Ausdrucken hier klicken